★ 4,9 bei Google  ·  Seit 1997 im Barnim & in Berlin  ·  Versichert nach § 7a GüKG

Versicherter Umzug – Ihr Hab und Gut in sicheren Händen

Ein Umzug ist Vertrauenssache. Sie übergeben uns Möbel, Erinnerungsstücke und Dinge, die Ihnen wichtig sind. Deshalb arbeiten wir nicht nur sorgfältig, sondern sind auch gemäß den gesetzlichen Vorgaben versichert – damit Sie im unwahrscheinlichen Fall eines Schadens nicht allein dastehen.

Unsere Verkehrshaftungsversicherung

Paasche Umzüge verfügt über eine Frachtführer-, Möbelspediteur- und Lagerhalterversicherung (FML), die den gesetzlichen Anforderungen des § 7a Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) entspricht. Versichert ist unsere Haftung nach §§ 407–475h HGB. Die Versicherung besteht bei der DIALOG Versicherung AG und der ERGO Versicherung AG.

Versicherter BereichSumme je Schadenfall
Güterschäden aus Frachtverträgen (Transport)1.000.000 €
Güterschäden aus Speditionsverträgen1.000.000 €
Güterschäden aus Lagerverträgen (Einlagerung)250.000 €
Vermögensschäden250.000 €

So funktioniert die Haftung beim Umzug

Bei Umzügen ist die Haftung des Umzugsunternehmens gesetzlich geregelt. Nach § 451e HGB haften wir mit 620 € je Kubikmeter Laderaum, der für Ihren Umzug benötigt wird. Unsere Versicherung stellt sicher, dass diese Haftung jederzeit gedeckt ist.

Besitzen Sie besonders wertvolle Gegenstände? Dann empfehlen wir eine zusätzliche Transportversicherung zum vollen Wert. Wir beraten Sie dazu gern bei der kostenlosen Besichtigung.

Häufige Fragen zu Versicherung und Haftung

Ja. Wir verfügen über eine Verkehrshaftungsversicherung (Frachtführer-, Möbelspediteur- und Lagerhalterversicherung) nach § 7a Güterkraftverkehrsgesetz. Sie deckt unsere gesetzliche Haftung für Schäden an Ihrem Umzugsgut ab – beim Transport, bei Speditionsleistungen und bei der Einlagerung.

Die gesetzliche Haftung beim Umzug ist nach § 451e HGB auf 620 € je Kubikmeter Laderaum begrenzt, der für Ihren Umzug benötigt wird. Bei einem Umzug mit 30 m³ sind das zum Beispiel bis zu 18.600 €. Unsere Versicherung sichert diese Haftung ab – mit Versicherungssummen von bis zu 1 Mio. € je Schadenfall.

Für wertvolles Umzugsgut wie Antiquitäten, Kunst, Designermöbel oder hochwertige Technik empfehlen wir eine zusätzliche Transportversicherung zum Neu- oder Zeitwert. Sprechen Sie uns bei der Besichtigung an.

Ja. Güterschäden aus Lagerverträgen sind mit bis zu 250.000 € je Schadenfall versichert.

Äußerlich erkennbare Schäden sollten Sie möglichst sofort bei der Ablieferung, spätestens am folgenden Tag anzeigen. Nicht sofort erkennbare Schäden müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung schriftlich gemeldet werden.

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Kostenlose Besichtigung vor Ort oder per Video – danach erhalten Sie einen verbindlichen Festpreis ohne Nachforderungen.